Hinweise für Eltern: Verfahren „Abholung eines erkrankten Kindes“
Sollte Ihr Kind während des laufenden Schultages erkranken, ist ein telefonischer Kontakt zwischen Kind und einem Elternteil bzw. einer erziehungsberechtigten Person unbedingt erforderlich. Zur Sicherheit Ihres Kindes sowie aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen muss im Krankheitsfall geklärt werden, ob Ihr Kind selbstständig nach Hause gehen darf oder von Ihnen direkt an der Klasse Ihres Kindes abgeholt wird. Daher erfolgt der Anruf aus dem Sekretariat. Für den Fall, dass Sie einmal nicht selbst erreichbar sein sollten, besteht die Möglichkeit, eine Ihnen vertraute Person für die Abholung Ihres Kindes bzw. für schulische Belange zu bevollmächtigen. Die entsprechende Vollmacht kann schriftlich bei der Schule in der Verwaltung hinterlegt werden. Damit wir die getroffene Absprache zwischen Ihrem Kind und Ihnen eindeutig nachvollziehen können, muss das Telefonat mit dem Elternteil bzw. der erziehungsberechtigten Person auf Deutsch geführt werden. Nur so können wir sicherstellen, dass die Entscheidung und die weiteren Absprachen von allen Beteiligten richtig verstanden werden. Sollte eine telefonische Verständigung auf Deutsch nicht möglich sein, bitten wir Sie, eine deutschsprachige Person für die telefonische Kommunikation hinzuzuziehen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
