Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir verzeichnen eine zunehmende Anzahl von Beurlaubungsanträgen für Schülerinnen und Schüler unmittelbar vor oder nach den Ferien. Diese Entwicklung ist aus unterschiedlichen Gründen problematisch, nicht zuletzt da Beurlaubungen vielfach wegen günstigerer Reisekosten außerhalb der Ferien beantragt werden.

Als Schulen sind wir verpflichtet, den Unterrichtsbesuch der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sicherzustellen, denn das Recht auf und die Pflicht zur Beschulung stellt in allen Bundesländern, so auch in Schleswig-Holstein, ein hohes Gut dar.

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien werden nur im absoluten Ausnahmefall und in Notlagen (Krankheit, Tod etc), die eine besondere Härte bedeuten, genehmigt. Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand unbedingt bei Ihren organisatorischen Überlegungen! 

Bei dringenden medizinischen Notlagen ist vorher ein offizielles Dokument (z.B. Ärztliches Attest) beizubringen, das zusammen mit dem schriftlichen Antrag auf Beurlaubung in einer angemessenen Form, möglichst digital, bei mir eingereicht wird. 

Eine Verlängerung der Ferien aufgrund von deutlich günstigeren Flügen, längerer Abwesenheit aus der Heimat oder Familienfeiern ist an der LMS unter keinen Umständen genehmigungsfähig.

U.a. wegen der immer umfangreicheren Möglichkeiten durch die künstliche Intelligenz, ist es für uns z.T. schwer, die Legitimität der vorgelegten notwendigen Nachweise zu überprüfen. Sorgen Sie also bitte durch Angabe der Kontaktmöglichkeiten dafür, dass wir uns mit den relevanten Stellen (Ärzte, Ämter, etc.) in Verbindung setzen können, um die Dokumente zu überprüfen.

Um innerhalb der Elternschaft Gerechtigkeit walten zu lassen und nicht einzelnen Personen deutliche finanzielle Vorteile gegenüber anderen zu gewähren und auch, um einer Ausweitung der oben beschriebenen Praxis der unzulässigen Ferienverlängerung Einhalt zu gebieten, werden Genehmigungen für Beurlaubungsanträge unmittelbar vor oder nach den Ferien nur äußerst selten genehmigt!

Daher erneut der Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand unbedingt bei Ihren organisatorischen Überlegungen!

Mit freundlichen Grüßen

T. Wegner, Schulleiter